Netznutzungsentgelte senken

Überprüfen Sie mit uns, ob Sie die Netzentgelte für Ihr Unternehmen senken können

Die Netznutzungsentgelte machen 32% des Strompreises in Deutschland aus. Nach den Steuern und Abgaben sind sie so der zweitgrößte Bestandteil des Strompreises. Wenn Ihr Unternehmen von typischen Stromverbrauchsverläufen abweicht, können Sie individuelle Netzentgelte beantragen – und sie um bis zu 90 Prozent reduzieren.

Was ist atypischer Stromverbrauch?

Sie verbrauchen atypisch Strom, wenn einer der drei folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie verbrauchen Strom vor allem dann, wenn andere ihn nicht verbrauchen
  • Sie verbrauchen das ganze Jahr über sehr viel Strom
  • Sie verbrauchen Strom nur saisonal oder für eine begrenzte Zeit

Wir reduzieren Ihr Netzentgelt.

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag erfüllt. Falls ja, übernehmen wir auch die komplette Abwicklung für Sie: Wir stellen den Antrag auf individuelle Netzentgelte und schreiben Ihnen die Ersparnis gut. Ihre Netzentgelte können Sie so um bis zu 90 Prozent reduzieren.

  • Wir prüfen Ihr Potenzial – kostenfrei und unverbindlich
  • Wir übernehmen Antragsstellung und Abwicklung
  • Sie senken Ihre Netzentgelte

Kosten sparen mit der Netzentgeltverordnung

Was sind Netznutzungsentgelte?

Das Netzentgelt (auch: Netznutzungsentgelt) ist eine Gebühr und Teil des Strompreises sowie des Gaspreises. Die Netzbetreiber bekommen das Entgelt für Bau und Wartung des Netzes. Jeder Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, muss es an den jeweiligen Netzbetreiber zahlen. Netznutzer sind in Deutschland in der Regel die Energieversorger. Sie sammeln die Entgelte von den Verbrauchern ein und leiten sie an den Netzbetreiber weiter. In manchen Fällen sind die Netznutzer auch direkte Abnehmer aus der Großindustrie, die besonders viel Strom oder Gas verbrauchen.

Wer bestimmt die Höhe der Netznutzungsentgelte?

Die Bundesnetzagentur legt eine Obergrenze für das Netzentgelt fest, denn das Entgelt kann sich nicht im freien Wettbewerb bilden, da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind. Unterhalb dieser Obergrenze können die Netzbetreiber den Preis frei gestalten. Die Netzbetreiber müssen die aktuellen Entgelte im Internet veröffentlichen. In der Stromrechnung wird das Netzentgelt separat ausgewiesen.

Unter Paragraf 19 der Netzentgeltverordnung (StromNEV) sind Reduktionen bei Sonderformen der Netznutzung geregelt. Der Gesetzgeber hat drei Regelungen geschaffen. Alle basieren auf den individuellen Leistungsspitzen der Unternehmen.


Sonderformen der Netznutzung

Atypische Netznutzung – § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Sie können Ihre Netznutzungsentgelte um bis zu 80% reduzieren, wenn Sie durch aktives Lastmanagement zur Netzentlastung beitragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass die Höchstlast Ihres Unternehmens vorhersehbar ist und erheblich von der Jahreshöchstlast des Netzbetreibers in der jeweiligen Netz- oder Umspannebene abweicht. Sprich: Ihr höchster Stromverbrauch darf nicht dann sein, wenn der allgemeine Stromverbrauch am höchsten ist (Hochlastzeitfenster). Die eigene Jahreshöchstlast muss höher sein als die eigene Höchstlast während des Hochlastzeitfensters.

Voraussetzungen:

1.    Prozentuale Mindestreduktion (eigene Jahreshöchstlast zu eigener Höchstlast im Hochlastzeitfenster) von mindestens:

30 % (NS und MS/NS)

20% (MS und HS/MS)

10% (HS und HöS/HS)

5% (HöS)

 

2.    Absolute Mindestlastreduktion (eigene Jahreshöchstlast zu eigener Höchstlast im Hochlastzeitfenster) von mindestens 100 kW in allen Netz- und Umspannebenen

 

3.    Mindestentgeltreduktion von 500 Euro (Bagatellgrenze)

Wenn Ihr Unternehmen alle drei Voraussetzungen erfüllt, haben Sie Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt. Wie viel Sie sparen können hängt ab von der höchsten Leistung Ihres Unternehmens im Hochlastzeitfenster. Die mindeste Ersparnis liegt bei 20% des allgemeinen Entgelts.

Intensive Netznutzung §19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Ein Unternehmen kann seine Netznutzungsentgelte um bis zu 90 % reduzieren, wenn es durch einen gleichmäßig hohen Strombezug zur Stabilisierung des Netzes beiträgt.

Voraussetzungen:

1. Mindestens 7.000 Benutzungsstunden (Quotient aus Abnahmemenge und Höchstlast) pro Jahr und Abnahmestelle

 

2. Mindestabnahmemenge von 10 GWh pro Jahr und Abnahmestelle

Wenn Sie beide Voraussetzungen erfüllen, sind Sie qualifiziert für ein individuelles Netzentgelt. Die Höhe Ihres Entgelts berechnet der Netzbetreiber auf Basis der sogenannten „physikalischen Komponente“. Diese Größe gibt an, wie sehr Ihr Verbrauch das Netz entlastet. Je nach physikalischer Komponente und Benutzungsstunden zahlen Sie mindestens:

 

10% des normalen Entgelts (> 8.000 Benutzungsstunden)

15% des normalen Entgelts (> 7.500 – 7.999 Benutzungsstunden)

20% des normalen Entgelts (> 7.000 – 7.499 Benutzungsstunden)

 

Saisonale und singuläre Netznutzung – §19 Abs. 1 und Abs. 3 StromNEV

Unternehmen mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme können mit dem Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt für die sogenannte singuläre Netznutzung festlegen. Allerdings nur, wenn sie sämtliche Betriebsmittel einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen – sprich: An ein Umspannwerk angeschlossen sind, von dem außer Ihnen niemand weiter Strom bekommt. Abgesehen von der singulären Nutzung zahlen die Abnehmer ihr Entgelt so, als seien sie direkt an die vorgelagerte Netz- oder Umspannebene angeschlossen


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